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Zweiter Lockdown

Veröffentlicht von Rainer am 5. November 2020
Veröffentlicht in: Deutsche Politik, Gesundheit, Weltpolitik. Schlagwort: Coronavirus, Gesundheit.

Nun ist es soweit, der zweite Lockdown greift erneut massiv in die Wirtschaft und in das gesellschaftliche Leben ein.
Natürlich sind wir – nach Darstellung unserer Politclowns – daran schuld, weil wir so unvernünftig nächtelang ohne Masken und Abstand gefeiert haben.
Dabei war der Eingriff in das Gesellschaftssystem lange vorher geplant und beschlossen, unabhängig von steigenden „Fallzahlen“, die gerne als „Neuinfektionen“ verkündet werden.
Aber natürlich kann man nicht zugeben, dass es ausschließlich darum geht den Mittelstand und die gesamte Kulturbranche zu zerstören. Das könnte vielleicht doch einen Aufstand des Volkes auslösen. Doch so ist „das Virus“ daran schuld, ein Virus, das sich bisher nicht als Killervirus geoutet hat, sondern Krankheitsverläufe und Sterbefälle produziert wie jedes andere Grippevirus auch.

Mortalität
Die Mortalität (Sterblichkeit) ist ein Sterblichkeitsmaß für eine bestimmte Erkrankung. Sie beschreibt die Anzahl der an einer Krankheit in einem bestimmten Zeitraum verstorbenen Patientinnen/Patienten bezogen auf die Gesamtbevölkerung. Meint man die Anzahl der Erkrankten im Verhältnis zur Anzahl der an der Krankheit Verstorbenen, so spricht man von Letalität.
Beide Werte liegen bei Covid-19 (das ist die Krankheit, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht wird) im Bereich der Werte für die Grippeviren Influenza1 und Influenza2, die Letalität liegt bei ca. 1%.

Bisher (also seit Beginn des Jahres) sind in Deutschland knapp 11.000 Menschen an Covid-19 verstorben. Auch wenn die Zahlen angezweifelt werden können, da viele der Verstorbenen in die Sterbestatistik aufgenommen wurden, obwohl die Todesursache bei anderen Krankheiten lag, möchte ich diese Zahl in Relation zur gesamten Sterberate in diesem Land setzen.
Jedes Jahr sterben in Deutschland ca. 1.000.000 Menschen an unterschiedlichen Krankheiten, allein an Atemwegserkrankungen sind 2018 fast 71.000 Menschen gestorben, darunter mehr als 20.000 Grippetote.

Der PCR-Test
Als einziges Mittel zur Bestimmung von „Neuinfektionen“ wird weltweit der PCR-Test verwendet, obwohl er für die klinische Anwendung nicht zugelassen ist und über nicht in der Lage ist eine Infektion festzustellen. Das wird natürlich von Christian Drosten anders dargestellt, denn er verdient gut an den Tests, da er den Hersteller TIB Molbiol mit seinen Entwicklungen „versorgt“ und sein Geschäftsfreund Olfert Landt damit weltweit Profite erwirtschaftet – ein Schelm, wer schlecht darüber denkt.
Die Technologie RT-PCR (Reverse Transkription Polymerase-Chain-Reaction) wurde 1983 von Kary Mullis entwickelt als eine Art „Bioreaktor“, der aus eine kleinen Menge „irgendetwas“ (das können Viren sein) eine beliebige Menge produzieren kann, indem man Vervielfältigungszyklen laufen lässt.
Was der PCR-Test kann und was nicht, findet man hier, der Erfinder und Nobelpreisträger hat diese Technik allerdings nie für den klinischen Einsatz zugelassen, also für Testzwecke, sondern nur als Vervielfältiger für den Laborbetrieb.
Damit ist der PCR-Test überhaupt nicht geeignet um Infektionen mit Viren zu erkennen oder „Infizierte“ festzustellen.
Außerdem sind die Ergebnisse viel zu leicht zu manipulieren, da es keine Standards für die Anzahl der Reproduktionszyklen gibt (der sogenannte CT-Wert = cycle threshold) und somit JEDER Mensch ein positives Testergebnis hätte, wenn man nur genug Zyklen durchlaufen lässt.
Labormitarbeiter sagen, dass nach 33 Zyklen Schluss sein muss, alle weiteren Zyklen erzeugen falsche positive Ergebnisse. Bei einer hohen Viruslast (tatsächlich infizierte Testpersonen) spricht der Test bei 20 – 25 Zyklen bereits an.
Inzwischen gibt es mehr als 550 verschiedene Testkits, die in den Laboren verwendet werden, dabei sind auch Produkte mit hohen Fehlerquoten, das Produkt der Fa. Anatoli Genworks hat in einem Ringtest 25- 40% falsche Ergebnisse geliefert.

Maskenpflicht
Seit April gilt in Deutschland eine Maskenpflicht, d.h. an bestimmten Orten und in bestimmten Situationen soll jeder Mensch eine „Mund-Nasen-Bedeckung“ tragen, angeblich um andere vor Infektionen zu schützen. Sinnvoller wäre es doch, wenn jeder, der es für notwendig hält, sich selber mit einer entsprechenden Ausrüstung – FFP2-Maske zum Beispiel – schützt.
Aber das wäre schwer vermittelbar, dann würden nicht einmal die Hälfte der Menschen eine „Maske“ tragen, weil sie auf ihr Immunsystem vertrauen, das sie auch bisher vor allen Krankheitserregern geschützt hat.
Der Altruismus, also die Aussage, dass mit der Maske jeder die anderen schützt, ist es ja gerade, die es möglich macht eine „allgemeine Maskenpflicht“ durchzusetzen.
Dass diese Stofffetzen vor Mund und Nase – genannt Alltagsmaske – niemanden vor einer Infektion schützen können, und dass sogar die Hersteller auf den Verpackungen darauf hinweisen, dass es sich nicht um medizinische Produkte handelt und die Masken nicht vor Viren und Bakterien schützen, das wird ignoriert. Schließlich haben Kanzlerin, Gesundheitsminister und dubiose „Fachleute“ das behauptet.

Aber dass damit auch die menschliche Kommunikation nachhaltig behindert wird, denn Kommunikation bedeutet nicht nur sprachlich miteinander zu verkehren, auch Mimik und Mikroimpressionen des Gesichts gehören dazu. Mit Maske werden Personen entmenschlicht. Abgesehen von der Gesundheitsschädigung durch CO2 wird die „Maske“ durch die überall zu beobachtende Anwendung auch zu einer Keimschleuder, so dass statt einer Schutzwirkung vor Coronaviren viele andere Erreger direkt auf den Maskenträger übertragen werden.

Gesundheitsschutz
War das zu schnell und zu viel?
Dann fangen wir noch einmal von vorne an:
Ja, es gibt ein Infektionsschutzgesetz, das ein paar Vorgaben macht für den Fall, dass tatsächlich eine hochansteckende und gefährliche Krankheit ausbricht. Aber wer glaubt denn daran, dass die Regierung sich plötzlich für die Gesundheit ihrer Bürger interessiert?
Oder dass sie sich sogar verpflichtet fühlt, diese mit allen Mitteln zu schützen?
Nein, bitte, aber dass sie mit dieser Begründung etliche Grundrechte aushebeln kann, das gefällt ihr. Erst die Bürger in Panik versetzen, so dass sie aus Angst vor einer (harmlosen) Infektion auf alle Rechte verzichten, insbesondere auf

  Meinungsfreiheit   (GG Art. 5)
  Versammlungsfreiheit  (GG Art. 8)
  Reisefreiheit
  Berufsfreiheit   (GG Art. 12)
  Freizügigkeit  (GG Art. 11)
  Freiheit der Person  (GG Art. 2)

Da nach GG Art. 19 die Grundrechte nicht in ihrem Wesensgehalt angetastet werden dürfen, stellen die aktuellen Verordnungen einen Rechtsbruch dar.

1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Nach dem zitierten Artikel 19 dürfen Grundrechte nur durch Gesetze eingeschränkt werden, die allgemein gültig sind, nicht jedoch durch Verordnungen. Auch den Artikel 20 will ich hier zitieren

1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 
Den fortdauernden Rechtsbruch der Bundesregierung in einer Verordnungsdiktatur muss also niemand hinnehmen. Widerstand in allen Formen dagegen ist legitim und durch das GG gerechtfertigt.
 
Vom Schutz der Gesundheit aller Bürger steht übrigens nichts im GG, die Artikel 1 und 3 will ich noch ausschnittsweise zitieren, ansonsten kann das gesamte Grundgesetz natürlich nachgelesen werden:
 
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.  (Artikel 1.1)
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Artikel 3.3)
 
Ist die Würde des Menschen mit der Maskenpflicht angetastet worden? Ich sage JA
Werden die Teilnehmer einer Querdenken-Demo benachteiligt, wenn man sie vom Dienst suspendiert oder ihnen die Approbation als Arzt entzieht? Wieder JA
 

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